Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1.                 Geltungsbereich der AGB


Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom TSV Sandhofen und Indoor-Minigolf GbR geführten Anlagen.

 

2.                 Allgemeine Benutzungsvorschriften


Durch das Betreten der Außen- und Innenanlagen von TSV Sandhofen und Indoor-Minigolf GbR durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB vom TSV Sandhofen und Indoor-Minigolf GbR in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.

 

3.                 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen und im Internet entnommen werden.

 

4.                 Vermietung der Plätze

 

1.       Allgemeines:
Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.

 

2.       Einzelstunden:
Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können nur 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei einer Absage bis 24 Stunden vor Beginn wird dem Mieter der halbe Mietpreis berechnet und bei späterer Absage erfolgt die in Rechnungsstellung in voller Höhe, solange der Platz nicht vermietet wird.

 

 

3.       Spieleinheit:
Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit =
60 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die Uhr an der Rezeption bzw. des Personals. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Stundenrhythmus möglich, sofern die darauf folgende Stunde nicht bebucht ist.  Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene Stunde berechnet.

 

4.       Preise:

Es gelten die jeweils in der Anlage ausgehängten Preise. In der Platzmiete ist die Benutzung es gemieteten Platzes inklusive Benutzung der Umkleiden und Duschen enthalten. Bälle und Schläger werden kostenlos gegen Pfand zur Verfügung gestellt und nur solange Bälle und Schläger verfügbar sind.

 

5.       Abonnements oder Buchung von Sonderveranstaltungen
Abonnements werden nur durch Abschluss eines Abo-Vertrages entgegen genommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Die zusätzlich geltenden besonderen Vertragsbedingungen sind dem Abo-Vertrag zu entnehmen. Bei Buchungen von Event-Paketen wie Turnieren, Ligen, Geburtstagspaketen, Firmenevents, Event-Paketen jeglicher Art oder Anmeldungen bei Indoor-Minigolf unterliegen zusätzlich den gesonderten Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher bzw. Teilnehmer unterschriebenen Vertrages oder Anmeldeformulars.

 


5.                 Benutzungsvorschriften

1.       Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für anfällige, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.
Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.

 

2.       Das Mitbringen von Tieren ist im Gebäude nicht gestattet.

 

3.       Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch TSV Sandhofen und Indoor-Minigolf GbR.

 

4.       Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sporttaschen mit allen Wertgegenständen mit an die Plätze zu nehmen.

 

 

5.       Das Mitbringen von eigenen Getränken ist untersagt.

 

6.       Glasflaschen, Gläser, Dosen und sonstige Behälter sowie Speisen und Kaugummis dürfen nicht in die Halle sowie in die Umkleiden genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich die über die Gastronomie zu beziehenden Plastikflaschen dar.

 

7.       Das Rauchen ist in der Halle und in den Umkleiden generell verboten!

 

8.       Jeder Besucher und Benutzer des Centers hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

9.       Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen (Tennisschuhe mit glatter Sohle) betreten werden.

 

10.   Das Spielen mit dem Ball ist nur auf den ausgewiesenen Flächen und nicht im übrigen Hallenbereich und anderen Räumlichkeiten gestattet.

 

11.   Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.

 

12.   Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder Aufsichtsperson gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Halle und Anlage.

 

13.   Eltern haften für ihre Kinder.

 

14.   Kinder sind in der Halle und in den anderen Räumlichkeiten von ihren Eltern zu beaufsichtigen.

 

15.   Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.

 

16.   Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

 


6.      Hausrecht und Haftungsausschluss
Die Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung der Vermieter sowie deren Mitarbeiter und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und des Centers, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern von TSV Sandhofen und Indoor-Minigolf bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.

 

7.      Fotos
Mit Betreten einer Anlage von TSV Sandhofen erklärt sich jeder Gast (Mieter, Mitspieler, Besucher) damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso ist jeder Mieter, Mitspieler, Besucher damit einverstanden, Fotos seiner Person auf www.TSV Sandhofen.de oder in TSV Sandhofen Broschüren oder sonstigem Werbematerial veröffentlicht zu sehen.

 

8.      Datenschutz/Aufzeichnung von Filmdaten
Die TSV Sandhofen und Indoor-Minigolf GbR Kunden akzeptieren die Weitergabe ihrer Daten, die durch Buchungen, Gewinnspiele und Anmeldungen für alle Produkte entstehen, an die Sponsoren von TSV Sandhofen und Indoor-Minigolf GbR. Die Aufzeichnung von Filmdaten in der Anlage werden von Zeit zu Zeit gelöscht und dienen ausschließlich dem Schutz der Anlage vor Einbruch und dem Schutz der Kunden.

 

9.      Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen jeglichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

 

10. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz der Firma als vereinbarter Gerichtsstand.

 

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.

 

Stand: November 2009